Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 05.2003
§1 Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge von HETRIC-Motorsport gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch für alle folgenden
Bestellungen und Lieferungen gültig sind. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen ist allein der Ge-
schäftsleitung von HETRIC-Motorsport vorbehalten.
§2 Angebote und Preise
Bestellungen und Kaufangebote, welche an HETRIC-Motorsport gerichtet werden, gelten als angenommen. Angebote von
HETRIC-Motorsport erfolgen freibleibend. Alle vereinbarten und berechneten Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz
und sind am Tag der Lieferung maßgeblich, ausschließlich Verpackung, Porto und Transport/Fracht.
§3 Zahlungsbedingungen
HETRIC-Motorsport versendet ausnahmslos per Nachnahme, anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei vereinbarter Teilzahlung wird im Verzugsfall einer Zahlungsrate die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und des
weiteren sämtliche Forderungen aus anderen Lieferungen von HETRIC-Motorsport an den Kunden sofort fällig und zahlbar.
Eine Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten! HETRIC-Motorsport ist im Ver-
zugsfall berechtigt, ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen an den Kunden zu verweigern. Dies gilt auch im Falle
eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
§4 Lieferung
Verbindliche Liefertermine und -fristen bedürfen der Schriftform, ebenso nachträgliche Änderungen. HETRIC-Motorsport
wird aus ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Hersteller oder Vertriebspartner aus begründeten Umständen nicht mehr
liefert. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend bei Eintreffen unvorhersehbarer oder unverschuldeter Umstände oder
höherer Gewalt seitens der Zulieferer und/oder der HETRIC-Motorsport. Ware, die bestellt und nicht schriftlich abbestellt
bzw. storniert wird, wird grundsätzlich ausgeliefert. Bei Annahmeverweigerung werden dem Besteller die entstandenen
Kosten in Rechnung gestellt. Sowohl HETRIC-Motorsport als auch der Besteller sind berechtigt, im Falle einer Lieferver-
zögerung (länger als 3 Monate), vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann aus dieser Lieferverzögerung oder der
Vertragsaufhebung keinen Schadensersatz geltend machen. HETRIC-Motorsport ist auch zur Teillieferung berechtigt, wenn
Teile der Bestellung nicht vorrätig oder momentan nicht lieferbar sind. Artikel von HETRIC-Motorsport sind vom Besteller
auch bei unwesentlichen Beschädigungen entgegenzunehmen.
§5 Versand
Der Warenversand durch HETRIC-Motorsport erfolgt zu Lasten des Bestellers/Empfängers, ebenso wie eine eventuelle
Rücklieferung an HETRIC-Motorsport. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Bestellers.
Der Versand erfolgt grundsätzliche auf das Risiko des Bestellers. Die durch nicht angeommene Lieferungen entstandenen
Transport- und Bearbeitungskosten werden dem Besteller/Empfänger in Rechnung gestellt.
§6 Rücksendungen
Rücksendungen werden von HETRIC-Motorsport nur nach vorheriger schriftlicher Abklärung des Sachverhaltes entgegen-
genommen. Der Kunde hat dabei den günstigsten Versandweg zu wählen und die Rücksendekosten zu tragen.
§7 Garantie und Gewährleistung
Ansprüche aus Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn diese Beschädigungen unverzüg-
lich innerhalb der sich auch §377 HGB ergebenden Fristen schriftlich angezeigt und im Einzelnen nachgewiesen werden.
Die Haftung von HETRIC-Motorsport geschieht unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche in der Art, die Mängelbe-
seitigung auf dem Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Kunde gegenüber HETRIC-
Motorsport verpflichtet, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht.
Eine Wandlung oder Minderung des Vertrages steht dem Besteller/Kunden erst nach dreimaligem, ungenügendem Nach-
besserungsversuchen zu. Kein Gewährleistungsanspruch gegenüber HETRIC-Motorsport besteht bei eigenmächtigen
Mängelbeseitigungsversuchen des Kunden, bei unsachgemäßer Verwendung, Behandlung bzw. Montage sowie bei Ab-
nutzung. Bei falscher Lieferung seitens HETRIC-Motorsport können nach erfolgtem Einbau und daraus folgendem, nötigen
Ausbau gegenüber HETRIC-Motorsport keinerlei Ansprüche bezüglich geleisteter Arbeit oder Zusatzmaterial geltend ge-
macht werden. Kulanzleistungen geschehen ohne Anerkennung einer jeglichen Rechtspflicht. Handelsübliche Ab-
weichungen von Prospekt- bzw. Bilddarstellungen sind ebenfalls von Gewährleistungsansprüchen ausgenommen, genauso,
wie technische Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung.
§8 Eigentumsvorbehalt
HETRIC-Motorsport ist Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der
Vertragsbindung gegenüber dem Kunden. Eine Weiterveräußerung an Dritte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbe-
trieb und nach erfolgter, vollständiger Bezahlung erlaubt.
§ 9 Vertragsabwandlung / Rücktritt
Sollten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des §4 dieser AGB eintreten, so kann der Kunde eine Vertragsanpassung
verlangen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder nicht verlangt, können beide Vertragspartner vom
Vertrag zurücktreten. HETRIC-Motorsport kann ihrerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Bestellers bestehen. In vorstehendem Fall ist ein Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises
gegenüber dem Kunden/Besteller geltend zu machen, ebenso wie bei dem unbegründeten Rücktritt des Käufers vom be-
stehenden Vertrag, bei gleichzeitigem Ausschluß aller Schadensersatzansprüche zu seinem Vorteil.
§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur über eine rechtskräftige Gegenforderung zu. Die Geltendmachung des
Rechts auf Zurückbehaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§11 Schlußbestimmung
Bisherige AGB`s von HETRIC-Motorsport verlieren durch diese Fassung Ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Gesamtin-
haltes der AGB's wird nicht von der Änderung oder Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt. Unwirksame Bestim-
mungen werden durch solche ersetzt, welche dem angestrebten Zweck am Nächsten kommen. Erfüllungsort und Gerichts-
stand ist Traunstein/OBB.