Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) 05.2003 |
§1
Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge von HETRIC-Motorsport
gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch für alle folgenden
Bestellungen und Lieferungen gültig sind. Eine Änderung
oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen ist allein
der Ge-
schäftsleitung von HETRIC-Motorsport vorbehalten. |
§2
Angebote und Preise
Bestellungen
und Kaufangebote, welche an HETRIC-Motorsport gerichtet werden,
gelten als angenommen. Angebote von
HETRIC-Motorsport erfolgen freibleibend. Alle vereinbarten und berechneten
Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz
und sind am Tag der Lieferung maßgeblich, ausschließlich
Verpackung, Porto und Transport/Fracht.
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§3
Zahlungsbedingungen
HETRIC-Motorsport
versendet ausnahmslos per Nachnahme, anderweitige Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
Bei vereinbarter Teilzahlung wird im Verzugsfall einer Zahlungsrate
die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und des
weiteren sämtliche Forderungen aus anderen Lieferungen von
HETRIC-Motorsport an den Kunden sofort fällig und zahlbar.
Eine Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens
bleibt vorbehalten! HETRIC-Motorsport ist im Ver-
zugsfall berechtigt, ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen
an den Kunden zu verweigern. Dies gilt auch im Falle
eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Kunden.
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§4
Lieferung
Verbindliche
Liefertermine und -fristen bedürfen der Schriftform, ebenso
nachträgliche Änderungen. HETRIC-Motorsport
wird aus ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Hersteller
oder Vertriebspartner aus begründeten Umständen nicht
mehr
liefert. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend bei Eintreffen
unvorhersehbarer oder unverschuldeter Umstände oder
höherer Gewalt seitens der Zulieferer und/oder der HETRIC-Motorsport.
Ware, die bestellt und nicht schriftlich abbestellt
bzw. storniert wird, wird grundsätzlich ausgeliefert. Bei Annahmeverweigerung
werden dem Besteller die entstandenen
Kosten in Rechnung gestellt. Sowohl HETRIC-Motorsport als auch der
Besteller sind berechtigt, im Falle einer Lieferver-
zögerung (länger als 3 Monate), vom Vertrag zurückzutreten.
Der Besteller kann aus dieser Lieferverzögerung oder der
Vertragsaufhebung keinen Schadensersatz geltend machen. HETRIC-Motorsport
ist auch zur Teillieferung berechtigt, wenn
Teile der Bestellung nicht vorrätig oder momentan nicht lieferbar
sind. Artikel von HETRIC-Motorsport sind vom Besteller
auch bei unwesentlichen Beschädigungen entgegenzunehmen.
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§5
Versand
Der
Warenversand durch HETRIC-Motorsport erfolgt zu Lasten des Bestellers/Empfängers,
ebenso wie eine eventuelle
Rücklieferung
an HETRIC-Motorsport. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf
ausdrückliche Anweisung des Bestellers.
Der Versand erfolgt grundsätzliche auf das Risiko des Bestellers.
Die durch nicht angeommene Lieferungen entstandenen
Transport- und Bearbeitungskosten werden dem Besteller/Empfänger
in Rechnung gestellt.
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§6
Rücksendungen
Rücksendungen
werden von HETRIC-Motorsport nur nach vorheriger schriftlicher Abklärung
des Sachverhaltes entgegen-
genommen. Der Kunde hat dabei den günstigsten Versandweg zu
wählen und die Rücksendekosten zu tragen.
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§7
Garantie und Gewährleistung
Ansprüche
aus Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen
nur, wenn diese Beschädigungen unverzüg-
lich innerhalb der sich auch §377 HGB ergebenden Fristen schriftlich
angezeigt und im Einzelnen nachgewiesen werden.
Die Haftung von HETRIC-Motorsport geschieht unter Ausschluß
aller weitergehenden Ansprüche in der Art, die Mängelbe-
seitigung auf dem Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen.
Hierzu ist der Kunde gegenüber HETRIC-
Motorsport verpflichtet, die erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu gewähren. Andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht.
Eine Wandlung oder Minderung des Vertrages steht dem Besteller/Kunden
erst nach dreimaligem, ungenügendem Nach-
besserungsversuchen zu. Kein Gewährleistungsanspruch gegenüber
HETRIC-Motorsport besteht bei eigenmächtigen
Mängelbeseitigungsversuchen des Kunden, bei unsachgemäßer
Verwendung, Behandlung bzw. Montage sowie bei Ab-
nutzung. Bei falscher Lieferung seitens HETRIC-Motorsport können
nach erfolgtem Einbau und daraus folgendem, nötigen
Ausbau gegenüber HETRIC-Motorsport keinerlei Ansprüche
bezüglich geleisteter Arbeit oder Zusatzmaterial geltend ge-
macht werden. Kulanzleistungen geschehen ohne Anerkennung einer
jeglichen Rechtspflicht. Handelsübliche Ab-
weichungen von Prospekt- bzw. Bilddarstellungen sind ebenfalls von
Gewährleistungsansprüchen ausgenommen, genauso,
wie technische Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung.
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§8
Eigentumsvorbehalt
HETRIC-Motorsport
ist Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren bis zum vollständigen
Ausgleich aller Forderungen aus der
Vertragsbindung gegenüber dem Kunden. Eine Weiterveräußerung
an Dritte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbe-
trieb und nach erfolgter, vollständiger Bezahlung erlaubt. |
§
9 Vertragsabwandlung / Rücktritt
Sollten
unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des §4 dieser AGB eintreten,
so kann der Kunde eine Vertragsanpassung
verlangen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar
oder nicht verlangt, können beide Vertragspartner vom
Vertrag zurücktreten. HETRIC-Motorsport kann ihrerseits vom
Vertrag zurücktreten, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Bestellers bestehen. In vorstehendem Fall ist ein Schadensersatz
in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises
gegenüber dem Kunden/Besteller geltend zu machen, ebenso wie
bei dem unbegründeten Rücktritt des Käufers vom be-
stehenden Vertrag, bei gleichzeitigem Ausschluß aller Schadensersatzansprüche
zu seinem Vorteil.
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§10
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur über eine rechtskräftige
Gegenforderung zu. Die Geltendmachung des
Rechts auf Zurückbehaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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§11
Schlußbestimmung
Bisherige
AGB`s von HETRIC-Motorsport verlieren durch diese Fassung Ihre Gültigkeit.
Die Wirksamkeit des Gesamtin-
haltes der AGB's wird nicht von der Änderung oder Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen berührt. Unwirksame Bestim-
mungen werden durch solche ersetzt, welche dem angestrebten Zweck
am Nächsten kommen. Erfüllungsort und Gerichts-
stand ist Traunstein/OBB.
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